Wohnungen und Wohnungszuschuss / Arbeits- und Gästezimmer
Für Fellows, die alleine kommen, verfügt das Wissenschaftskolleg in seinen eigenen Gebäuden über mehrere Ein-Zimmer-Apartments, zum Teil verbunden mit einem gesonderten Arbeitsraum. Küchen zur gemeinschaftlichen Nutzung befinden sich in den Gebäuden. Für Fellows, die in Begleitung ans Wissenschaftskolleg kommen, stehen 29 Zwei- bis Fünfzimmerwohnungen in der Villa Walther zur Verfügung, ca. 5 Minuten Fußweg vom Hauptgebäude entfernt. Short-term Fellows, die alleine ans Wissenschaftskolleg kommen, bewohnen ein Studio-Apartment. Wohnungen und Apartments sind voll möbliert und eingerichtet. Sie werden den Fellows in der Regel für die Zeit vom 16. September bis zum 15. Juli vermietet, stehen aber für Fellows, die mit schulpflichtigen Kindern ans Wissenschaftskolleg kommen oder am Sprachkurs teilnehmen, bereits vorher zur Verfügung.
Üblicherweise haben Fellows fortlaufende Kosten durch ihre heimatliche Wohnung. Sofern dies der Fall ist, gewährt das Wissenschaftskolleg einen Wohnungszuschuss.
Fellows, deren Heimatuniversitäten (oder andere Institutionen) sich mit mindestens 20% an den Kosten beteiligen, erhalten einen Wohnungszuschuss in Höhe der Kaltmiete. Wenn Fellows ihre heimatliche Wohnung während der Fellowship vermieten, vermindert sich der Wohnungszuschuss um 50% der Mieteinnahmen. Alle anderen Fellows müssen sich mit 10% ihres Stipendiums bzw. ihrer Vertretungskosten an den Kosten der Miete beteiligen. Die Betriebskosten (Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc.) gehen in jedem Fall zu Lasten der Fellows.
Nach Möglichkeit wird jedem Fellow ein Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt, entweder in der Wohnung oder als separates Büro in den Räumen des Wissenschaftskollegs.
Das Wissenschaftskolleg verfügt über einige Gästezimmer, die der kurzfristigen Unterbringung von wissenschaftlichen Gästen und ehemaligen Fellows dienen.